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   BVerwG, 19.04.1989 - 2 B 51.89   

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https://dejure.org/1989,11801
BVerwG, 19.04.1989 - 2 B 51.89 (https://dejure.org/1989,11801)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1989 - 2 B 51.89 (https://dejure.org/1989,11801)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1989 - 2 B 51.89 (https://dejure.org/1989,11801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Revisionsbegründung - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Revisionsbegründung - Darlegung eines wesentlichen Verfahrensmangels in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82

    Versorgungsbezüge - Anrechnung von Renten - Rentenanteil aus freiwilligen

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1989 - 2 B 51.89
    Wie der beschließende Senat im Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 6.82 - entschieden hat, "besteht kein Anhaltspunkt dafür, daß die auf den Zeitraum vom 8. Mai 1945 bis 31. März 1951 entfallenden, als freiwillig fingierten Beiträge etwa im Hinblick auf die Begünstigung dieses Zeitraumes bei der Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten auch im Rahmen der später geschaffenen Ruhensregelung besonders behandelt und die durch sie begründeten Rententeile systemwidrig aus der Ruhensberechnung auch dann herausgenommen werden müßten, wenn der Arbeitgeber die Beiträge mindestens zur Hälfte getragen hat".

    Da sie zudem nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts mindestens zur Hälfte von dem damaligen Arbeitgeber des Klägers erbracht (geleistet) worden sind, ist der auf sie entfallende Rententeil gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG bei der Ruhensberechnung nach § 55 Abs. 1 und 2 BeamtVG mit zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 6.82 - ).

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1989 - 2 B 51.89
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: u.a. Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] mit weiteren Nachweisen>).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1989 - 2 B 51.89
    Das Berufungsgericht ist von der Verfassungsgemäßheit des § 55 BeamtVG ausgegangen, wie sie im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - (BVerfGE 76, 256 ff.) festgesetllt worden ist.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1989 - 2 B 51.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.04.1989 - 2 B 51.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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